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Raus mit den `Selbstbrühern´ !

Kosten und Risiken
privater Kaffeemaschinen in Betrieben
Raus mit den `Selbstbrühern´ !Über 300.000 Heißgetränkeautomaten versorgen in Deutschland Millionen von Arbeitnehmern täglich rund um die Uhr mit Kaffee, Kaffeespezialitäten wie Cappuccino und Latte Macchiato, mit Kakao, Tee und Suppen.

Obschon der Preis für ein Getränk aus dem Automaten weit unter dem liegt, was man aus der
Gastronomie kennt, meinen viele Arbeitnehmer, mit einer eigenen Haushaltskaffeemaschine am Arbeitsplatz Geld sparen zu können.

Dabei gibt es gewichtige Argumente gegen die Nutzung privater Kaffeemaschinen am Arbeitsplatz.

Gegen private Haushaltskaffeemaschinen spricht:
1. Eine unverhältnismäßige Erhöhung des Stromverbrauchs des Unternehmens
und die Unkalkulierbarkeit der Stromkosten
2. Ein höherer Stromtarif durch Beeinflussung der Leistungsspitze
3. Ein hohes Unfall- und Brandrisiko mangels überprüfbarer Wartung
4. Ein Haftungsrisiko des Betriebsinhabers bei Personenschäden aufgrund defekter Geräte bei unterlassener Sicherheitsprüfung
5. Bei Durchführung der Sicherheitsprüfungen Belastung des Betriebs mit bis zu 80.- € Prüfkosten pro Gerät / Jahr

Private Kaffeemaschinen erhöhen die Stromkosten drastisch
Die Umweltbehörde der Stadt Hamburg hat ermittelt, dass Kaffeemaschinen viel Strom brauchen, zumal dann, wenn sie das Getränk warmhalten. Die Werte lagen bei insgesamt bis zu 0,5 kWh (0,1 kWh bzw. 20 % für den Kochvorgang und 0,4 kWh bzw. 80 % für das zweistündige Warmhalten des Getränks) für 6 Tassen.

Ein Energieberater stellte bei einer Veranstaltung des BDV folgende Beispielsrechnung auf:

- Eine KWh kostet 20 Cent
- Ein Vending-Heißgetränkeautomat verbraucht (bei 65 Portionen täglich) am Tag rund 4,5 kWh Energie = 0,90 €/Tag oder 328,50 € / Jahr (bei 365 Betriebstagen/Jahr)
- Eine konventionelle Kaffeemaschine verbraucht pro Tag 2 kWh = 40 Cent/Tag oder 92,00 € / Jahr (bei 230 Betriebstagen/Jahr; Erhöhung bei
Schicht- und Wochenendbetrieb)
Somit verbrauchen 3,5 Haushaltskaffeemaschinen pro Jahr so viel Strom wie ein Heißgetränkeautomat!
Ein Heißgetränkeautomat versorgt jedoch im Durchschnitt 200 Mitarbeiter eines Unternehmens!


Hinzu kommt, dass die Leistungsspitze eine entscheidende Messgröße bei der Bestimmung des Stromtarifs eines Unternehmens ist.
Ein Heißgetränkeautomat trägt aufgrund seiner sehr ausgeglichenen Verbrauchskurve (er hat aufgrund des Dauerbetriebs im Mittel eine Leistungsaufnahme von ca. 300 W) kaum zu einer
Leistungsspitze bei!

Die konventionellen Kaffeemaschinen hingegen können sehr wohl zur Erhöhung der Leistungsspitze und damit zu einem generell ungünstigeren
Stromtarif führen:
Beispiel: 50 Kaffeemaschinen werden in etwa gleichzeitig eingeschaltet (Bürostart
um 8.30 Uhr). Der dadurch bedingte 25 kW-Anteil an der Gesamt-Leistungsspitze kann für das Unternehmen zusätzliche Energiekosten von 1.750.- € / Jahr oder ca. 145.- € / Monat bedeuten!

Private Kaffeemaschinen: hohes Unfall- und Brand-Risiko
Vielen Arbeitgebern sind die Unfallverhütungsvorschriften und das Risiko ihrer
Missachtung unbekannt. Nach § 5 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 für
elektrische Anlagen und Betriebsmittel hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die beweglichen elektrischen Betriebsmittel - also auch private Kaffeemaschinen - in seinem Betrieb durch eine Elektrofachkraft mittels geeigneter Prüfgeräte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden, und zwar
a) vor der ersten Inbetriebnahme
b) danach alle 6 Monate.

Unterlässt der Unternehmer diese Maßnahmen, dann riskiert er nach § 9 BGV A3 ein Bußgeld. Kommt es darüber hinaus zu Unfällen aufgrund unterlassener
Prüfungen, dann trifft ihn die volle zivilrechtliche Haftung, d. h. er riskiert auch
Regressansprüche von Versicherungen, die nach einem solchen Schadenfall zunächst eintreten müssten.

Erleidet z. B. ein Arbeitnehmer einen Stromschlag aufgrund der defekten Isolierung einer Kaffeemaschine, so kann der Unternehmer zum Ersatz der ärztlichen Behandlungskosten herangezogen werden, wenn er die Prüfungen nach § 5 Abs. 1 BGV A3 unterlassen hat!

Übrigens: eine regelmäßige Sicherheitsprüfung kostet – bei Einzelgerätecheck
– bis zu 40.- € pro Gerät!

Darüber hinaus setzt sich der Unternehmer einem nicht geringen Brandrisiko aus, wenn er den Betrieb privater Kaffeemaschinen in seinen Räumen duldet.
Die HDI-Versicherung wies 2005 in einer ausführlichen Presseinformation darauf hin,
dass 20 von 100 Bränden in Betrieben auf defekte oder unsachgemäß benutzte private Elektrogeräte zurückzuführen sind.
Da dem Unternehmer meist nicht bekannt ist, was überhaupt an privaten Geräten betrieben wird, unterbleibt oft eine regelmäßige Sicherheitskontrolle.
Die HDI-Versicherung z.B. empfiehlt deshalb – wie auch z.B. die Allianz oder andere Versicherungen – den Unternehmern, wegen der Brandgefahr die Aufstellung und Nutzung privater Elektrogeräte im Betrieb gänzlich zu untersagen!


Eine Information des Bundesverbandes der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.V. (BDV),
Weißhausstr. 36-38, 50939 Köln, Tel.: 0221 / 44 79 68, Fax-Nr.: 0221 / 42 25 22, info@bdv-vending.de,
www.bdv-vending.de.
 
 
 
 
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