Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ENGELTEC GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der ENGELTEC GmbH & Co. KG gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Eine Belieferung von Verbrauchern erfolgt nicht. - Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ENGELTEC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Vertragsbestandteile sind – in dieser Reihenfolge –:
(a) die jeweils gültige Leistungsbeschreibung (z. B. Telemetrie, Serviceleistungen),
(b) das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung,
(c) diese AGB. - Angebote von ENGELTEC sind freibleibend. Angaben in Prospekten, Preislisten, Online-Dokumenten oder sonstigen Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder Bestandteil der Auftragsbestätigung werden.
- Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Kündigungen, Vertragsänderungen) können per E-Mail erfolgen; E-Mail genügt der Schriftform.
- Die technische und rechtliche Eignung der bestellten Waren und Leistungen für den vom Kunden vorgesehenen Zweck liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, sofern ENGELTEC nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zusichert.
- Für digitale Leistungen (z. B. Telemetrie, Portalzugänge, SIM-Karten, Remote-Funktionen) gelten ergänzend die jeweiligen Leistungsbeschreibungen.
Der Betrieb der Plattform, Server, Datenverarbeitung und Funktionsumfang liegt beim jeweiligen Hersteller (z. B. Vendon). - Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses selbst.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen und Leistungen gegen sofortige Zahlung nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
- Wiederkehrende Leistungen (z. B. Telemetrie, SIM-Karten, Portalzugänge) werden monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet.
- Bei Zahlungsverzug ist ENGELTEC berechtigt, Portalzugänge, Telemetrieeinheiten und SIM-Karten gemäß Leistungsbeschreibung auszusetzen oder zu deaktivieren.
Eine Aussetzung begründet kein Kündigungsrecht des Kunden. - ENGELTEC ist berechtigt, Preise auch während laufender Vertragsperioden anzupassen, wenn Herstellerpreise, Mobilfunk- oder Serverkosten oder gesetzliche Vorgaben steigen.
Preisänderungen werden mindestens vier Wochen vorher mitgeteilt.
Bei wesentlicher Erhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. - Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden.
- Bei Zahlungsverzug nach Fristsetzung kann ENGELTEC vom Vertrag zurücktreten oder laufende Verträge außerordentlich kündigen.
- Kostenvoranschläge für Reparaturen sind kostenpflichtig, sofern kein Reparaturauftrag erteilt wird.
Wird eine Reparatur abgelehnt oder liegt kein Gewährleistungsfall vor, sind Diagnose, Anfahrt und Abfahrt stets kostenpflichtig.
III. Eigentumsvorbehalt
- Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ENGELTEC.
- Telemetrieeinheiten, SIM-Karten oder Geräte, die bereitgestellt oder vermietet werden, bleiben Eigentum von ENGELTEC; der Kunde erhält ausschließlich ein Nutzungsrecht.
- Der Kunde hat Eigentum von ENGELTEC pfleglich zu behandeln und vor Eingriffen Dritter zu schützen.
- Bei Vertragsende sind alle nicht verkauften Geräte sowie SIM-Karten unverzüglich auf eigene Kosten zurückzugeben.
- Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung von Geräten im Eigentum von ENGELTEC.
IV. Lieferzeit
- Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als verbindlich bestätigt.
- Verzögerungen, die ENGELTEC nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferengpässe, Materialmangel, höhere Gewalt, Transportprobleme, Herstellerverzögerungen), verlängern die Lieferzeit angemessen. Schadensersatz ist ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit.
- Für digitale Leistungen gelten die Angaben der Leistungsbeschreibung.
Funktionsänderungen, Serverausfälle oder Wartungen von Drittplattformen begründen keine Haftung. - Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden verlängern vereinbarte Fristen.
V. Versand, Gefahrübergang, Abnahme
- Der Versand erfolgt ab Lager auf Kosten und Gefahr des Kunden.
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Frachtführer übergeben wurde, auch wenn ENGELTEC den Versand organisiert.
- Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug, kann ENGELTEC 25 % des Nettowarenwerts als pauschalen Schadensersatz verlangen.
ENGELTEC bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Bring-In / Einsendegeräte - Einsendungen erfolgen auf Kosten des Kunden.
- Bei Gewährleistung ist der Rückversand kostenfrei.
Kein Anspruch auf ein Retourenlabel. - Kein Gewährleistungsfall oder abgelehnte Reparatur →
Diagnose, Prüfung und Rückversand sind kostenpflichtig. - Kann ein Gerät nicht repariert werden und wird keine Ersatzlösung beauftragt, werden die entstandenen Prüfkosten berechnet.
Vor-Ort-Service - Im Gewährleistungszeitraum sind Material und Arbeitszeit für den Austausch defekter Teile kostenfrei.
Nicht kostenfrei:- An- und Abfahrt
- Diagnose/Fehlersuche
- Arbeiten an Fremdgeräten
- Tätigkeiten, die nicht direkt zum Austausch gehören
- Außerhalb der Gewährleistung werden alle Leistungen vollständig berechnet.
Abnahme - Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf (5) Tagen schriftlich zu melden; andernfalls gilt die Ware als abgenommen.
VI. Mängelhaftung
- Prüf- und Rügepflicht wie oben.
- Gewährleistungsfrist: 1 Jahr neu / 3 Monate gebraucht.
- ENGELTEC wählt Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Vor-Ort-Service: Material + Austausch-Arbeitszeit kostenfrei, aber nie: Anfahrt, Diagnose, Fremdgeräte, Zusatzarbeiten.
- Bring-In: Einsendung Kunde / Rückversand bei Gewährleistung kostenfrei / sonst Diagnose + Rückversand kostenpflichtig.
- Kein Gewährleistungsfall: Bedienfehler, Verschleiß, Schmutz, Fremdkörper, Vandalismus, Feuchtigkeit, Überspannung, mangelnde Wartung, Fremdgeräte.
Telemetrie, Portal, Daten (a) Telemetriedaten stammen vom Automaten des Kunden; keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.
(b) Portalwerte sind nicht rechtsverbindlich.
(c) unvollständige/fehlende Daten begründen keine Ansprüche.
(d) keine Haftung für Ausfälle/Verzögerungen bei Drittplattformen.
(e) Telemetriedaten gehören dem Plattformbetreiber; ENGELTEC hat keinen Einfluss auf Speicherung oder Verfügbarkeit.
(f) kein Anspruch auf Datenexport, Datenaufbereitung oder historische Daten.
(g) nach Deaktivierung keine Daten-Wiederherstellung; verlorene Daten sind endgültig verloren.
Remote-BefehleKeine Gewähr für Ausführung im Automaten; Kunde muss Änderungen selbst prüfen.
HaftungHaftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Keine Haftung für Datenverlust, entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle oder mittelbare Schäden.
Maximalhöhe: Jahresvergütung der betroffenen Leistung.
Ausschlüsse- Keine Haftung für:
- Mobilfunk-/Netzprobleme
- Server-/Portalstörungen
- falsche oder fehlende Automatenwerte
- nicht übermittelte Alarme
- Firmware-/Software-Updates des Herstellers
- inkompatible Verkabelung
- Fehler durch Fremdgeräte
- Kein Anspruch auf Austausch- oder Leihgeräte.
VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz von ENGELTEC.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Sachsenheim.
ENGELTEC kann auch am Wohnsitz des Kunden klagen. - Es gilt ausschließlich deutsches Recht; UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
VIII. Schlussbestimmungen
- Vertragsbestandteile wie in Abschnitt I definiert.
- Änderungen nur schriftlich, E-Mail genügt.
- DSGVO: Verarbeitung gemäß Gesetz. AVV wird geschlossen, wenn ENGELTEC als Auftragsverarbeiter tätig wird.
- Entsorgung obliegt dem Kunden.
- Außerordentliche Kündigung bei: Zahlungsunfähigkeit, wiederholtem Zahlungsverzug, Manipulation an Telemetrien/SIM.
- Rechtswahl & Gerichtsstand siehe Abschnitt VII.
- Salvatorische Klausel.
- Änderungen der AGB bei technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Entwicklungen möglich.
- Sicherungspflicht des Kunden
Der Kunde ist selbst verantwortlich für Export, Archivierung und Sicherung seiner Daten.
ENGELTEC übernimmt keine Datensicherungs-, Archivierungs- oder Wiederherstellungspflicht.
Optionale Hilfsleistungen sind möglich, ersetzen diese Pflicht jedoch nicht.
IX. Nutzung externer Lieferanten- oder Kundenportale
- Die Nutzung von extern betriebenen Lieferanten-, Einkaufs- oder Kundenportalen („Portale“) ist nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- ENGELTEC ist nicht verpflichtet, sich in solchen Portalen zu registrieren oder diese für Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferavis, Rechnungsstellungen oder sonstige Geschäftsprozesse zu verwenden. Eine Verpflichtung entsteht insbesondere nicht durch Hinweise in Einkaufsbedingungen, automatische Systemnachrichten oder Portal-Einladungen des Vertragspartners.
- Soll die Nutzung eines Portals Vertragsbestandteil werden, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, die insbesondere Regelungen zu Zugang, Verfügbarkeit, Haftung, Kosten, Datenschutz sowie Support und technischen Anforderungen umfasst.
- Werden ohne eine solche Vereinbarung Zugangsdaten zu einem Portal bereitgestellt, ist ENGELTEC berechtigt, diese ungenutzt zu lassen und die Geschäftsabwicklung über die bisher vereinbarten Kommunikationswege (z. B. E-Mail) fortzuführen.
- Verzögerungen, Mehraufwände oder technische Probleme, die aus der Nutzung eines Portals entstehen, ohne dass eine Vereinbarung nach Absatz (3) besteht, gehen nicht zu Lasten von ENGELTEC.
- Soweit der Vertragspartner ausschließlich ein Portal als Kommunikations- oder Transaktionsweg vorsieht und keine zumutbare alternative Kommunikationsmöglichkeit anbietet, behält sich ENGELTEC vor, den Vertragsschluss abzulehnen.
(Stand 01.02.2024)

