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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ENGELTEC GmbH & Co. KG


I. Allgemeines

1. Wir erbringen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäfts- und Einkaufsbedingungen unseres Kunden gelten nur, wenn wir uns schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.

2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Alle Angaben auf unserer Website, in Angeboten, Prospekten und Preislisten etc. wurden von uns sorgfältig ermittelt, sind aber ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung unverbindlich. Schriftliche und mündliche Aufträge sowie mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam und verbindlich.

3. Angaben über Waren (Technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, wir sichern dies schriftlich zu.

4. Die Geeignetheit der bestellten Waren und Leistungen sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Geräten und Leistungen für den vom Kunden beabsichtigten Zweck fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden.

5. Für den Inhalt von Verträgen ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen oder Änderungen des abgeschlossenen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für einen evtl. Verzicht auf die Schriftform.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die von uns genannten Preise sind Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) und verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab unserem Lager bzw. ab Lager unserer Zulieferer. Wir behalten uns vor, die Verpackung je nach Aufwand gesondert zu berechnen. Die Berechnung von sonstigen Leistungen (Aufstellkosten, Installationskosten, technischer Support etc.) erfolgt zu unseren jeweils gültigen Konditionen.

2. Verzögert sich die Lieferung der bestellten Waren an uns, ohne dass wir dies zu vertreten haben, um mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an den Kunden zu erhöhen, falls zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die uns berechneten Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf die Ware entfallenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten und Abgaben jeglicher Art) steigen.

3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist jede von uns erbrachte Lieferung oder Leistung nach Rechnungsstellung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

4. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Kunden eine anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung gegen uns zusteht.

5. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktrittsrecht besteht für uns auch dann, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen oder wenn bezüglich seines Vermögens ein Insolvenzeröffnungsantrag gestellt wurde.

6. Bei einem Kauf mit einem Auftragsvolumen von über EUR 5.000,00 netto sind wir berechtigt, nach Auftragsbestätigung die Zahlung eines Drittels des Kaufpreises und die Rest-Kaufpreiszahlung bei der Lieferung zu verlangen.

7. Kostenvoranschläge für Reparaturen werden grundsätzlich nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt. Erteilt uns der Kunde danach keinen Reparaturauftrag, sind wir berechtigt, für den Kostenvoranschlag eine angemessene Vergütung zu verlangen.

Der von uns veranschlagte Reparaturpreis kann um 25% nach oben oder unten schwanken. Zeigen sich bei der in Auftrag gegebenen Reparatur weitere Mängel, sind wir berechtigt, die Arbeiten abzubrechen und die Reparatur erst nach Rücksprache mit dem Kunden und ggf. mit neuem schriftlichem Auftrag von diesem fortzusetzen.

Reparaturaufträge für ältere oder z.B. nicht mehr produzierte Geräte werden nur vorbehaltlich der Möglichkeit der Ersatzteilbeschaffung angenommen.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.

2. Der Kunde ist verpflichtet, uns über eine Pfändung oder eine andere Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch Dritte unverzüglich zu informieren. Dies gilt auch für den Fall der Insolvenz des Kunden.

IV. Lieferzeit

1. Unsere Lieferzeiten sind – soweit sie nicht vertraglich festgelegt sind - grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis Ende der Lieferfrist unser

Lager bzw. - bei Neugeräten - das Lager unseres Lieferanten verlassen hat.

2. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand, kann der Kunde – nachdem er uns zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat - vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden können in diesem Fall nur geltend gemacht werden, wenn wir grobfahrlässig gehandelt haben.

3. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie zum Beispiel Energiemangel, Verzögerungen bei der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, Notstand, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Treten wir zurück, erstatten wir dem Kunden unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.


V. Versand, Gefahrübergang, Abnahme

1. Der Versand ab Werk oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Versandweg und Versandart werden von uns bestimmt. Zum Abschluss einer Transportversicherung durch uns bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Weisung des Kunden; die Kosten der Versicherung trägt dann der Kunde.

2. Der Versand erfolgt unsererseits nach bestem Wissen unter Ausschluss jeder eigenen Haftung. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware während des Transports oder auf Grund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten, es sei denn, dass wir grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.

3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben worden ist.

4. Nimmt der Kunde die bestellte Ware trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht ab, sind wir berechtigt, anstelle des Erfüllungsanspruchs Schadenersatz wegen Nichterfüllung pauschal in Höhe von 25% des Nettokaufpreises geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

VI. Mängelhaftung

1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang auf evtl. Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel – ausgenommen offenkundige Transportschäden - sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als vertragsgemäß angenommen.

2. Im Falle von Mängeln, die bereits bei der Auslieferung der Ware vorhanden waren, beschränkt sich unsere Haftung auf die Nacherfüllung, d.h. nach eigener Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Soweit hierzu der Ausbau eines defekten Teiles sowie der Einbau des im Rahmen der Gewährleistung gelieferten mangelfreien Ersatzteils erforderlich sind, obliegt beides dem Kunden. Die mangelhafte Ware bzw. die ausgetauschten Teile hat der Kunde an uns herauszugeben.

3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind wir hierzu nicht in der Lage oder lehnen wir diese unberechtigt ab, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Schadenersatzansprüche gegen uns stehen dem Kunden nur zu, wenn uns grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen wird.

4. Die Dauer der Haftung für Sachmängel an Neuwaren beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang der Ware. Danach verjähren Gewährleistungsansprüche. Beim Kauf von Gebrauchtwaren bzw. bei der vom Kunden gewünschten Verwendung von Gebrauchtteilen bei Reparaturen verkürzt sich die Verjährungsfrist auf drei Monate.

5. Weitergehende Ansprüche des Kunden als die vorstehend genannten sind, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, nicht für evtl. Aus- und Einbaukosten, nicht für Fahrtkosten, nicht für entgangenen

Gewinn und nicht für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt der Haftungsausschluss nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht; schließlich gilt er nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer zugesicherten Beschaffenheit entsteht. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung auf Schadensersatz gilt nicht für Ansprüche gemäß § 1 Produkthaftungsgesetz.

6. Die von uns zu liefernden Zahlungssysteme sind für die Annahme einwandfreier gültiger Münzen und Geldscheine konstruiert. Eine Garantie für das restlose Ausscheiden von Falsch- und Fremdgeld sowie von Falsifikaten wird nicht übernommen. Dies gilt für Kartenlesegeräte o.ä. entsprechend.

VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sachsenheim.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2. Beide Parteien sind berechtigt, laufende Verträge – außer in den Fällen des § 314 BGB - außerordentlich zu kündigen, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzeröffnungsantrag gestellt wurde. Wir sind darüber hinaus zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde bei Dauerschuldverhältnissen mit zwei ihm obliegenden Zahlungen in Rückstand geraten oder zahlungsunfähig geworden ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die gesamten Zahlungsansprüche, die bis zur ersten möglichen regulären Vertragsbeendigung entstanden wären, als Ausfallschaden geltend zu machen.

3. Wir sind berechtigt, Daten des Kunden für die Zwecke der Durchführung von Verträgen und zur Pflege der Geschäftsbeziehungen zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln, werden bei personenbezogenen Daten jedoch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

4. Die gesetzeskonforme Entsorgung von bei uns gekauften Geräte nach Ende ihrer Nutzung obliegt - soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen – dem Kunden auf eigene Kosten.

5. Sollten einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll dann eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die vertragsschließenden Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt beachtet hätten.

(Stand 01.10.2023)

 

 
 
 
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